Obwohl es zum Jahreswechsel 2025/2026 nur wenige gesetzliche Änderungen im Umsatzsteuerrecht gibt, ist in der Praxis aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und bereits früher für 2026 beschlossenen Änderungen einiges zu beachten. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2025 sowie einen Ausblick auf neue Regelungen für 2026.
Das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften hat am 19.12.2025 erfolgreich den Bundesrat passiert. Es enthält auch die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zugestimmt. Es enthält auch eine Anpassung bei der Vorsteueraufteilung, eine Übergangsregelung für den Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung sowie verlängerte Aufbewahrungsfristen für Banken und Versicherungen.
Das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, mit dem die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 verlängert wird, hat am 19.12.2025 erfolgreich den Bundesrat passiert.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Es enthält u.a. die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die Anhebung der Entfernungspauschale.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG auch dann erfüllt ist, wenn sich lediglich die Beteiligungskette verlängert.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch die Veräußerung aller Anteile an einer grundbesitzenden GmbH im Wege einer sog. Verkürzung der Beteiligungskette nach § 1 Abs. 2b GrEStG grunderwerbsteuerpflichtig ist.