Überraschend hat der Bundesrat am 8.5.2026 seine Zustimmung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften verweigert. Vorgesehen ist darin u. a. die neue Entlastungsprämie für Arbeitnehmer sowie die Verschärfung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung.
Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen. Den Steuerpflichtigen darf kein grobes Verschulden treffen, was bei einer später vorgelegten Verlustbescheinigung fraglich sein kann.
Wertsteigerungen des Anfangsvermögens durch Inflation während der Ehe werden bei der erbschaftsteuerlichen Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt. Der darauf beruhende unechte Wertzuwachs wird durch Indexierung eliminiert. Das BMF hat daher in seiner Übersicht den Verbraucherpreisindex für das Jahr 2025 ergänzt.
Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungen vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich.
Nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzurechnen. Voraussetzung für die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wäre, dass die Hotelzimmer dem (fiktiven) Anlagevermögen des anmietenden Gewerbebetriebs zuzuordnen sind. Ob eine solche Zuordnung zu erfolgen hat, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Digitalisierung und Automatisierung beschleunigen die Abläufe in Steuerkanzleien. Redundante Tätigkeiten werden automatisiert, andere von Mandanten selbst erledigt. Diese Zeitreserve ist eine Chance für mehr Beratung – vorausgesetzt, die Mitarbeiter werden mitgenommen.
Das Thüringer Finanzministerium informiert darüber, dass außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, ab dem VZ 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.
Ein geschätzter Steuerbescheid kann nach Auffassung des FG Münster aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nichtig sein, wenn er schwerwiegende Fehler aufweist.
Das OVG Münster hat die Berufung des Landes NRW gegen das Urteil des VG Gelsenkirchen zugelassen, mit dem ein Autohaus seinen Anspruch auf Überbrückungshilfe IV durchgesetzt hatte.
Der BGH hat ein Grundsatzurteil zu Honorarvereinbarungen getroffen, das auch für Steuerberater von großem Interesse ist. Ausgangspunkt ist die Regelung des § 3a RVG, der die Regelung des § 4 StBVV entspricht.
Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert.
Fehler gehören zum Alltag – in Kanzleien genauso wie im Cockpit. Doch warum suchen Organisationen reflexartig nach Schuldigen, statt Fehlerketten zu analysieren? Pilot, Speaker und Autor Eckhard Jann erklärt im Podcast, warum das so ist.