Der Bundestag hat am 13.11.2025 das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Es enthält auch eine Anpassung bei der Vorsteueraufteilung, eine Übergangregelung für den Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung sowie verlängerte Aufbewahrungsfristen für Banken und Versicherungen.
Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG.
Das FG Düsseldorf hat sich mit der ertragsteuerlichen (Nicht-)Berücksichtigung (finaler) Verluste einer Organgesellschaft aus deren Beteiligung an einer in Belgien ansässigen Commanditaire Vennotschap (CV) auf Ebene der Organträgerin befasst.
Der Bundestag hat am 14.11.2025 das Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen mit Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf beschlossen.
Der BFH wird am 10.12.2025 in drei Verfahren zur Grundsteuer im sog. Bundesmodell Entscheidungen verkünden. Das Gericht wird in diesen Entscheidungen erstmals revisionsrechtlich beurteilen, ob die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer im sog. Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird.
Der BFH hat entschieden, dass eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen kann, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden.
Sylt, Tatort, Offizier – Ralph Homuths Lebenslauf liest sich wie ein Drehbuch. Vom Filmgeschäftsführer zum Steuerberater für internationale Fälle und kreative Mandanten zeigt er, wie Zufall, Flexibilität und Leidenschaft eine Karriere prägen können.
Die Finanzverwaltung befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten und in diesem Zusammenhang mit der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung.
Die untere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt zum 1.1.2026 von monatlich 556,01 EUR auf 603,01 EUR. Zeitgleich verändert sich auch der Faktor F, da sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung zum Jahreswechsel erhöht. Was bei der Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich zu beachten ist.
Die Einreichung einer Klage in eigener Sache durch einen Rechtsanwalt hat regelmäßig unter Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zu erfolgen. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass Einzelunternehmer mit mehreren Geschäftsbetrieben alle Umsätze konsolidiert betrachten müssen. Die Entscheidung bestätigt die harte Linie der Bewilligungsstellen in der Schlussabrechnung.